Eins vorweg - an der Berufsschule allein kann man keinen Beruf erlernen. Sie ist nur ein Teil des so genannten Dualen System. Hierbei handelt es sich um die Zusammenarbeit von privaten Ausbildungsbetrieben und der staatlichen Berufsschule. Das bedeutet: Die Auszubildenden und Lehrlinge müssen ein Ausbildungsverhältnis mit einem Betrieb der privaten Wirtschaft oder des öffentlichen Dienstes schließen.
Der Berufsschule kommen dabei im wesentlichen zwei Aufgaben zu:
die im Betrieb erlernten praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten systematisch aufzuarbeiten.
die Allgemeinbildung der Berufsschüler über das Fachwissen hinaus zu erweitern.
Die folgende Tabelle soll helfen, das Verhältnis zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule deutlicher zu machen.
| Ausbildungsbetrieb | Berufsschule |
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Während der Ausbildung wird also an zwei Orten gelernt - im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Nach Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind wöchentlich 12 Stunden Berufsschulunterricht vorgesehen. Allerdings wird in der Regel, aus rein praktischen Überlegungen heraus, Blockunterricht erteilt. Das bedeutet, dass die Lehrlinge 2 Wochen Schule haben und dann 4 Wochen im Ausbildungsbetrieb sind. Wer, wann und wie lange die Berufsschule besucht, legt der Turnusplan fest. Dieser ist für ein Schuljahr verbindlich.
Also, wenn Du im Einzugsbereich unserer Schule wohnst und einen dieser Berufe erlernst, sehen wir uns bestimmt einmal.