Eins vorweg - an der Berufsschule allein kann man keinen Beruf erlernen. Sie ist nur ein Teil des so genannten Dualen System. Hierbei handelt es sich um die Zusammenarbeit von privaten Ausbildungsbetrieben und der staatlichen Berufsschule. Das bedeutet: Die Auszubildenden und Lehrlinge müssen ein Ausbildungsverhältnis mit einem Betrieb der privaten Wirtschaft oder des öffentlichen Dienstes schließen.

 

Der Berufsschule kommen dabei im wesentlichen zwei Aufgaben zu:

Die folgende Tabelle soll helfen, das Verhältnis zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule deutlicher zu machen.  

 

Ausbildungsbetrieb Berufsschule
  1. Vermittlung der in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten; Erwerb von facharbeitsgerechten Fähigkeiten

  1. Vertiefung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung

  1. Erwerb von Berufserfahrung

  1. Weiterführung der Allgemeinbildung (Deutsch, Sozialkunde, Ethik/ Religion usw.)

  1. Zuständig ist die Bundesregierung in Fragen der betrieblichen Ausbildung

  1. Zuständig sind die Landesregierungen in Fragen der Berufsschule

  1. Kompetenzen werden auf die s.g. "zuständigen Stellen" übertragen, z.B. die Industrie- und Handelskammer

  1. Ausbildung wird im Schulgesetz und in Rahmenlehrplänen geregelt.

 

Während der Ausbildung wird also an zwei Orten gelernt - im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Nach Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind wöchentlich 12 Stunden Berufsschulunterricht vorgesehen. Allerdings wird in der Regel, aus rein praktischen Überlegungen heraus, Blockunterricht erteilt. Das bedeutet, dass die Lehrlinge 2 Wochen Schule haben und dann 4 Wochen im Ausbildungsbetrieb sind. Wer, wann und wie lange die Berufsschule besucht, legt der Turnusplan fest. Dieser ist für ein Schuljahr verbindlich.

 

Also, wenn Du im Einzugsbereich unserer Schule wohnst und einen dieser Berufe erlernst, sehen wir uns bestimmt einmal.

Schularten


(updated) 15 September 2007 Berufliche Schule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald //pkm